Mitgliedschaft beim VTNÖ

Liebe Naturfotografin, lieber Naturfotograf,
die Mitgliedschaft im VTNÖ steht grundsätzlich jedem an Naturfotografie Interessierten offen. Der VTNÖ versteht sich aber nicht nur als Verein begeisterter Fotografen, sondern auch als Gruppe Gleichgesinnter, die sich dem Gedanken des Naturschutzes verbunden fühlen. Wir unterwerfen uns freiwillig einem Ehrenkodex, und schädigen weder gefährdete Tiere oder Pflanzen noch deren natürlichen Lebensraum um eines Fotos willen. Die Achtung der Natur ist für VTNÖ-Mitglieder oberstes Gebot bei ihrer fotografischen Arbeit.
Interessierte haben die Möglichkeit sich als ordentliches Mitglied (Vollmitglied) oder Fördermitglied zu bewerben. Die Fördermitgliedschaft ist für jene gedacht, die selbstkritisch noch nicht die Bewerbung zur Vollmitgliedschaft abschicken wollen, jene die vielleicht erst vor Kurzem mit der Naturfotografie begonnen haben oder einfach nur Anschluss zu Gleichgesinnten suchen.
Wir möchten allen Naturfotografen die vielfältigen Möglichkeiten zur Weiterentwicklung, die der Verein bietet, zugänglich machen. Fördermitglieder können bei den Aktivitäten und Veranstaltungen des Vereins teilnehmen und sich einbringen.
Dazu zählt unter anderem Folgendes:
- Teilnahme an Regionaltreffen
- Teilnahme an der Generalversammlung (ohne Stimmrecht)
- Teilnahme am Wettbewerb
- Beiträge für das VTNÖ-Magazin
Die vielen positiven Beispiele der Vergangenheit zeigen, welches Potential in der Mitgliedschaft des VTNÖ steckt. Zahlreiche Fotoprojekte, Bücher, Ausstellungen und nicht zuletzt Freundschaften sind aus den Bekanntschaften unter VTNÖ-Mitgliedern entstanden. Viele Mitglieder treffen sich mittlerweile auch außerhalb des Vereins zu gemeinsamen Fototouren oder organisieren gemeinsame Fotoreisen.
Wenn Sie unsere Ansichten und Interessen teilen, so würden wir uns sehr über Ihre Bewerbung freuen!
Vorteile einer Mitgliedschaft
Auf unserer Infoseite "Leistungen u. Begünstigungen" erfahren Sie mehr über die zahlreichen Vorteile einer Mitgliedschaft beim VTNÖ.
Ansuchen um Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied (Vollmitglied) im VTNÖ
Vor der Bildauswahl lesen sie bitte unsere RICHTLINIEN UND EMPFEHLUNGEN durch!
Bitte übermitteln Sie uns alle nachstehend angeführten Daten:
- Das vollständig ausgefüllte Beitrittsformular inklusive
- 15 digitale Bilder via Uploadformular, JPEG-Datei mit genau 1400 Pixel an der längsten Seite, zur Vorschau
- Eine formlose Liste (Word, Excel...) mit den Dateinamen, einer kurzen Beschreibung zur Entstehung und folgenden Angaben:
- authentisch (Naturdokument)
- kontrolliert (z.B. Wildtierfütterung, massives Eingreifen bei Makros...)
- Gefangenschaft (Zoo, Glashaus, etc.)
- digital manipuliert (HDRI, Focus stacking, Panorama stitching, u.ä.) - Ein Portraitfoto für die Homepage: Hochformat 380 x 485 px, 300 dpi (entspricht 3,22 x 4,11 cm)
- Warum möchte ich dem VTNÖ beitreten? (Textdatei)
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Jugendlichen (14-18 Jahre)
Ansuchen um Mitgliedschaft als Fördermitglied im VTNÖ
Bitte übermitteln Sie uns alle nachstehend angeführten Daten:
- Das vollständig ausgefüllte Beitrittsformular
- Ein Portraitfoto für die Homepage: Hochformat 380 x 485 px, 300 dpi (entspricht 3,22 x 4,11 cm)
- Warum möchte ich dem VTNÖ beitreten? (Textdatei)
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bei Jugendlichen (14-18 Jahre)
Fördermitglieder können sich einmal jährlich durch Einreichung von 15 Bewerbungsbildern als ordentliches Mitglied (Vollmitglied) bewerben.
Prinzipiell handelt es sich um Einzelmitgliedschaften, d.h. jeder Fotograf muss sich einzeln bewerben und den Mitgliedsbeitrag bezahlen.
Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich.
Durch die Übermittlung des Beitrittsansuchens erkennen Sie die Statuten des VTNÖ an, und erlauben uns, Ihr Foto mit Namen und Kontaktdetails (e-mail, Webpage) auf der vereinseigenen Homepage zu veröffentlichen. Sollten Sie keine Veröffentlichung Ihrer persönlichen Daten auf der Homepage wünschen, nehmen Sie bitte vorher Kontakt mit dem Vorstand auf.
Sie werden per E-mail verständigt, sobald Ihre Bewerbung eingegangen ist.
...weiter zum Beitrittsansuchen als Vollmitglied oder Fördermitglied
aktualisiert 01/2020