VTNÖ Fotowettbewerb "Naturfotograf des Jahres"
WETTBEWERBSORDNUNG
überarbeitet am 28. April 2011
I. Veranstalter:
Veranstalter ist der Verein für Tier- und Naturfotografie (VTNÖ). Die Durchführung obliegt dem Vorstand in Zusammenarbeit mit einem von ihm betrauten Team von Wettbewerbsverantwortlichen.
Dabei ist es auch Aufgabe des Vorstandes, sowohl Neuerungen bei internationalen Naturfotowettbewerben, als auch die technischen Weiterentwicklungen des fotografischen Equipments zu verfolgen, um gegebenenfalls durch eigenständige Adaptierung der geltenden Wettbewerbsbestimmungen die Konkurrenzszene des VTNÖ zu bereichern.
II. Allgemeine Anforderungsprofile:
Durch den statutengemäß jährlich abzuhaltenden Fotowettbewerb soll eine auf den Kriterien des Bildaufbaues, der Bildaussage und der Fototechnik Bedacht nehmende ausdrucksvolle Bilddarstellung von Themen aus der Tier- und Naturfotografie gefördert werden. Mit der Dokumentation der Ursprünglichkeit der Natur soll nicht nur die Naturverbundenheit des Fotografen, sondern auch die des Bildbetrachters weiter vertieft und damit das Bewusstsein der Mitverantwortung in Belangen des Naturschutzes gesteigert werden.
Darüber hinaus soll der Wettbewerb den Mitgliedern durch die Begegnung mit den Bildern der anderen Teilnehmer neue Impulse geben, um die Aussagekraft ihrer Bilder weiter zu steigern und damit zur Weiterentwicklung der Bildsprache beizutragen.
III. Themen:
Es sind neun Kategorien vorgesehen. Ergänzend dazu wird gemeinsam mit den an der Generalversammlung teilnehmenden Mitgliedern ein variables Sonderthema für das Folgejahr gewählt.
Zur Ausschreibung gelangen folgende Kategorien
(in Klammer die Kategoriebezeichnung) :
- Vögel (V)
- Säugetiere (S)
- Andere Tiere (A)
- Tierportraits (O)
- Zoo & Gehege (Z)
- Pflanzen (P)
- Naturlandschaften (L)
- Wasser (W)
- Komposition & Form (K)
- Sonderthema (X)
Erläuterungen zu den einzelnen Kategorien:
Kategorien 1-4: Vögel, Säugetiere, andere Tiere, Tierportraits
Die diesen Kategorien zugeordneten Bilder sollen über eine bloße fotografische Dokumentation der äußeren Erscheinungsform des Lebewesens hinausgehen. Der Lebensbereich des Tieres oder sein Verhalten soll Bestandteil der Bildaussage sein.
Unter Tierportraits sind Portraitaufnahmen von Vögeln, Säugetieren und anderen Tieren im engeren Sinn erwünscht (Kopf +/-Hals- und Brustbereich), wobei diese Bilder vor allem die Schönheit der Lebewesen ausdrücken sollen.
In den Kategorien 1-4 sind nur jene Fotos einzureichen, die frei lebende Tiere abbilden.
Es handelt sich daher um Tiere aus der freien Wildbahn, auf die
.) entweder die/der FotografIn bzw. seine/ihre Begleiter keinen wie immer gearteten Einfluss vor, während oder nach der Aufnahme ausgeübt hat (authentisch bzw. Naturdokument),
.) oder der/die FotografIn hat vor, während oder nach der Aufnahme die Entstehung der Bilder durch verschiedenste Maßnahmen wie Anfüttern, Lockstoffe, Tonbandaufzeichnungen, Rufe, Geräusche und dgl. mehr beeinflusst; das heißt, die Entstehung des Fotos kontrolliert.
Bilder, die ohne Einfluss des/der FotografIn entstanden sind, sind mit „ND“ für Naturdokument, und solche mit Einflussnahme mit „KO“ für kontrolliert zu kennzeichnen.
Kategorie 5: Zoo & Gehege
In dieser Kategorie werden alle Bilder von in Gefangenschaft lebenden Tieren zusammengefasst. Dazu zählen Fotos, die in Zoologischen Gärten, Freilandgehegen, Gamefarms und/oder in Aquarien & Terrarien, etc. entstanden sind. Diese Bilder sind mit „GE“ für Gefangenschaft zu kennzeichnen.
Kategorie 6: Pflanzen
Eine ohne Einschränkung auf ihre Standorte erfolgte Präsentation von Pflanzen unter tunlichster Einbeziehung ihres Habitats. In dieser Kategorie sind Bilder von gesamten Pflanzen(-gesellschaften), Einzelportraits oder Teilen von Pflanzen am natürlichen Standort oder im (botanischen) Garten erlaubt.
Es ist darauf zu achten, dass die Pflanzen als Motiv Bild bestimmend sind, eine Abgrenzung zum Thema „Naturlandschaft“ muss offensichtlich sein.
In Analogie zur Tierfotografie sind die Bilder mit „ND“ für unbeeinflusste Pflanzenbilder, mit „KO“ für kontrollierte, beeinflusste Fotos (z.B. Entfernen von störenden Elementen vor der Aufnahme, usw.), und mit „GE“ für Fotos in Gärten usw. zu kennzeichnen.
Kategorie 7: Naturlandschaften
Möglichst emotionale Bildaussagen sollen eine intensive Begegnung mit der Natur und eine kreative Auseinandersetzung mit dem Sujet widerspiegeln. In Anlehnung an die Kategorie „Wild Places“ der BBC sollen hier Fotos von weitgehend natürlichen Landschaften eingereicht werden, wobei den Veranstaltern bewusst ist, dass es vor allem in Europa kaum mehr „Urlandschaften“ gibt. Die Abbildung einer z.B. reinen Agrarlandschaft würde demnach in diese Kategorie Fehl am Platze sein.
Kategorie 8: Wasser
Dabei kann auf die verschiedensten Aggregatzustände dieses Elementes eingegangen werden, wie etwa: Meeresbrandung, stille Seen, Bachläufe, Wasserfälle, Sümpfe, Regen, Nebel, Tau, Wolken, Schnee, Eiskristalle, Raureif usw.
Kategorie 9: Komposition und Form
Bilder, die aus außergewöhnlichen und vielfach verborgenen Blickwinkeln Farben und Formen aus der Natur unter hauptsächlich ästhetischen Aspekten darstellen.
Kategorie 10 (Sonderthema): Composing
Unter dem Motto erlaubt ist was gefällt. Jeder kann sein Foto so sehen wie er es im Kopf hat. Ob ein anderer Himmel eingezogen wird, der an diesem Tag nicht optimal war, oder ein störendes Element entfernt wird, der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Man kann Tiere in eine Landschaft setzen oder entfernen, mystische Landschaften zaubern. Einzige Richtlinie, alle Einzelteile des Bildes müssen vom Einreicher selbst fotografiert sein. Wir erwarten uns aber geschmackvolle, künstlerisch kreative Composings, die, die Natur und ihre Tier und Pflanzenwelt zum Hauptthema hat.
IV. Jury:
Die Jury wird durch den Vorstand mit Unterstützung der Wettbewerbsverantwortlichen zusammengestellt; sie muss sich aus fünf bis sieben Personen zusammensetzen und ist rechtzeitig mit den an die eingereichten Bilder gestellten Anforderungsprofilen ausreichend vertraut zu machen. Dazu dient ein schriftlicher Leitfaden, in der prägnant festgehalten ist, wie die Bilder zu benoten sind (Punktesystem) und welche Besonderheiten der Fotos (Ausdruckskraft, naturfotografischer Schweregrad, usw.) gewürdigt werden sollen.
VTNÖ-Mitglieder dürfen nicht in die Jury nominiert werden!
Die Jury ermittelt in einer Vorjury die jeweils 30 besten Fotos pro Kategorie, die in 2 weiteren Durchgängen zuerst auf 15 und dann auf die je 10 besten Bilder eingeschränkt werden. Die vergebenen Punkte (1-10, 10 Punkte für Platz 1 bis 1 Punkt für Platz 10) des entscheidenden 2. und letzten Durchgangs werden zur Ermittlung des Kategoriesiegers, des Naturfotografen des Jahres und des besten Bildes des Jahres herangezogen.
Zur Ermittlung des „Naturfotografen des Jahres“ werden die Punkte der jeweils besten Platzierung einer/s FotografenIn pro Kategorie herangezogen.
Aus allen Sparten zusammen wird das Bild mit der höchsten Punkteanzahl zum „VTNÖ - Siegerbild des Jahres“ gekürt.
Bei Punktegleichheit entscheidet die Jury. Die Entscheidungen der Jury sind unanfechtbar.
Ausnahmeregel für den Wettbewerb 2011
Punkte von Fotos des Sonderthemas werden NICHT mitgezählt; somit beträgt die maximal zu vergebende Punkteanzahl für den „Naturfotograf des Jahres“ 90.
Auch für das „VTNÖ - Siegerbild des Jahres 2011“ wird die Wertung der Sonderkategorie „Composing“ nicht herangezogen.
Anlässlich der Generalversammlung erfolgt die Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse im Rahmen einer offiziellen Siegerehrung. Um den Kontakt der Mitglieder zueinander und die Diskussion untereinander zu fördern, werden die Bilder, welche die Vorjury passiert haben, den Teilnehmern der Generalversammlung gesondert in einem gegliederten Programmablauf präsentiert.
V. Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt ist jedes Mitglied des VTNÖ, das sowohl den Mitgliedsbeitrag als auch die Teilnahmegebühr für den Wettbewerb gemäß Punkt VI. entrichtet hat. Pro Teilnehmer können zu jedem Thema maximal 5, insgesamt aber nur 20 Bilder vorgelegt werden.
Zugelassen sind ausschließlich digitale Bilder.
Um dem Anspruch der authentischen Naturfotografie Rechnung zu tragen, sind die erlaubten digitalen Bearbeitungsmöglichkeit auf die Änderung an Tonwerten, Kontrast, Bildschärfe und Farbtemperatur, solange dies die Bildaussage nicht verändert, beschränkt. Explizit von der Teilnahme ausgeschlossen sind jene Bilder, bei denen im Rahmen des Post-Processings Bildelemente hinzugefügt oder entfernt wurden.
Für Bilder der Sonderkategorie „Composing“ gelten diese Bestimmungen nicht!!!
Beschnitt ist zugelassen, darf jedoch nicht mehr als 30% der Originalgröße betragen und das Resultat muss eine nicht interpolierte Mindestgröße von 6 Millionen Pixel aufweisen.
HDR Technik ist erlaubt.
Panoramen zusammengesetzt aus mehreren Aufnahmen sind erlaubt (Seitenverhältnis 2:1 oder 3:1).
Um eine anonyme Beurteilung zu gewährleisten dürfen die Bilder keine Wasserzeichen oder Signaturen beinhalten.
Einreichung eines Bildes in 2 Kategorien ist nicht zugelassen.
Bilder, die in den vorangegangenen Jahren auf die Plätze 1 bis 10 gereiht waren dürfen am Wettbewerb nicht teilnehmen.
Zulässig sind ausschließlich Bilder, bei denen der Jury die RAW- Datei, das Negativ oder das Dia zur Überprüfung vorgelegt werden kann. Eine entsprechende Anforderung ergeht unmittelbar nach der Endjurierung an die betroffenen Mitglieder. Die Auswahl erfolgt stichprobeartig und die Dateien sind innerhalb einer Woche nachzureichen.
Der Veranstalter geht davon aus, dass die zum Wettbewerb eingereichten Bilder unter Rücksichtnahme auf geltende Naturschutzbestimmungen entstanden sind und dass eventuell notwendige Genehmigungen von dem/der Fotografen/ in im Vorfeld eingeholt worden sind.
Mit der Teilnahme erklärt sich das Vereinsmitglied bereit, die eingereichten Bilder dem Verein unentgeltlich ausschließlich für Nutzung zum Zwecke des Wettbewerbs und daraus resultierenden Veröffentlichungen und für diverse Werbematerialien des VTNÖ zur Verfügung zu stellen.
Daraus resultierende Aufwendungen und Erträge treffen das Vereinsvermögen.
VI. Organisatorische Belange:
Die Bilder müssen online hochgeladen werden. Details dazu werden zeitgerecht bekannt gegeben. In begründeten Einzelfällen können jedoch die Bilddateien auf CD/DVD eingereicht werden. Die Bilder werden der Jury und dem Publikum bei der Generalversammlung mittels Beamer präsentiert.
Hochladen: Der Upload-Start ist mit 1.8.2011 geplant.
Details werden noch bekannt gegeben.
Einsendeschluss : Dienstag, 20.9.2011 (Datum des Hochladens bzw. Einlangen der CD)
Einsendungen, die bis zum Dienstag, 20.9.2011 nicht hochgeladen bzw. eingetroffen sind, können im Wettbewerb leider nicht berücksichtigt werden.
Die Ergebnisse werden im Rahmen der Generalversammlung 2011 präsentiert.
Teilnahmegebühr : einheitlich € 25,— für maximal 20 Bilder
Die Teilnahmegebühr ist bis 20. September 2011 (Valutadatum) auf das Vereinskonto Nr.: 500 6606 0000, Volksbank Weinviertel BLZ: 40100 zu überweisen.
Einsendungen an:
Karin Rollett-Vlcek, Kennwort: WB 2011
Donaustrasse 94
A-2344 Maria Enzersdorf-Südstadt
Dateiformat der hoch zuladenden Bilder bzw. der digitalen Daten auf CD oder DVD:
Die Dateien werden in der dem (beschnittenen) RAW entsprechenden originären Pixelgröße, höchste Qualität (Photoshop 100% bzw. Stufe 12) eingereicht.
Für Panoramen gilt eine maximale Bildbreite von 6000 Pixel (Verkleinerung zulässig).
Beschriftung : #lfdNr-Bildtitel-Kennzeichnung.jpg
Die eindeutige Zuordnung der Bilder zu den Fotografen ist durch den personalisierten Upload-Vorgang gewährleistet (persönlicher login).
# entspricht der Kategoriebezeichnung nach Punkt III.
lfdNr = fortlaufende Nummer über alle eingereichten Bilder pro TeilnehmerIn (01 - max. 20)
Bildtitel: bitte kurz halten
Kennzeichnung: Entstehungscode verwenden: ND, KO, GE
HDR-Technik: HDR
Panorama: PAN
Beispiel : V01-Mauersegler-ND.jpg
P05-Sonnenblumen-KO.jpg
L02-Donauau-PAN.jpg
Nur die Einhaltung der o.g. Voraussetzungen sichert dem Teilnehmer zu, dass seine Bilder der Jury vorgelegt und neutral bewertet werden können!
Eine elektronische Bildliste muss ebenso hochgeladen werden bzw. auf der CD/DVD beiliegen. Eine Musterdatei wird zeitgerecht veröffentlicht und kann auch von der VTNÖ Homepage herunter geladen werden (Wettbewerbsliste_Teilnehmername_2011.xls), bitte auf die angeführten Beispiele achten.
Die eingereichten CDs/DVDs werden nach der Preisverleihung vernichtet. Auf Wunsch können sie jedoch bei der Generalversammlung retourniert werden.
VII. Präsentation der Siegerbilder im VTNÖ Magazin
Wie unter Punkt V. angeführt, werden die Siegerbilder aller Kategorien auch im VTNÖ-Magazin des darauf folgenden Jahres veröffentlicht.
AutorInnen der Siegerbilder sind verpflichtet, folgende Angaben zu ihren Bildern dem Vorstand elektronisch (magazin@vtnoe.at) mitzuteilen:
- Name der Fotografen/in
- Bildtitel
- Kamera: Marke, Modell
- Objektiv: Marke, Modell
- weitere technischen Daten: Blende, Verschlusszeit, ISO Wert, ev. Benutzung von Blitz, Stativ, Extender, Filter etc.
- für die Plätze 1-3: Kurzbeschreibung (40 bis 50 Wörter) zur Entstehung der Fotos
Diese Angaben müssen bis spätestens jeweils 30. November des Wettbewerbsjahres elektronisch übermittelt werden.
VIII. Die Jurierung ist für VTNÖ-Mitglieder öffentlich zugänglich.
VTNÖ-Mitglieder dürfen der Jurierung beiwohnen.
Die Jurierung findet am 22.10.2011 statt.
Ort und genaue Zeit wird vom VO bekannt gegeben.



